Open Data & Bildrechte im Tourismus

Was muss vor der Veröffentlichung von Bildern mit Creative Commons-Lizenzen beachtet werden? 

Bei der Veröffentlichung von Bildern mit CC-Lizenzen gibt es einiges zu beachten: Anhand unserer neuen Checkliste „Open Data & Bildrechte im Tourismus“ könnt ihr einfach und schnell eure Bilder hinsichtlich ihrer Eignung für Open Data überprüfen.

Bei der Veröffentlichung von Bildern mit CC-Lizenzen gibt es einiges zu beachten: Denn selbst scheinbar einfache oder nicht besonders kunstvolle Bilder sind durch den sogenannten „Lichtbildschutz“ urheberrechtlich geschützt. Wenn daher bereits bestehende Bilder von einer Destination genutzt und nachlizenziert werden sollen oder ein Fotoshooting ansteht, müssen die Urheberrechte der Fotograf*innen beachtet werden.

Bei der Nutzung und Produktion von Bildern sind auch noch weitere Rechte zu berücksichtigen, wie z.B. die Rechte von anderen, wie Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte, gewerbliche (Marken-)Schutzrechte oder der Datenschutz. Die Einhaltung dieser Rechte trägt einerseits dazu bei, dass kreative Inhalte im digitalen Zeitalter rechtmäßig und effektiv genutzt werden können und sorgt andererseits dafür, dass auch die Arbeit der Urheber*innen angemessen anerkannt wird. 

ChecklisteOpen Data & Bildrechte im Tourismus“

Rund um das Thema „Open Data und Bildrechte im Tourismus“ haben wir daher eine kompakte Checkliste erstellt, die alle Vorschriften, Regelungen und Ausnahmefälle umfasst. Anhand dieser  Checkliste kann einfach und schnell überprüft werden, ob bereits vorhandene Bilder nachlizenziert werden können oder was beim nächsten Fotoshooting berücksichtigt werden sollte, um die dabei entstandenen Bilder unter eine CC-Lizenz stellen zu können.