Open Data & Bildrechte im Tourismus
Checkliste, Musterverträge und unser Bildarchiv
Bei der Veröffentlichung von Bildern gibt es einiges zu beachten: Mit unserer Checkliste könnt ihr unkompliziert und schnell prüfen, ob eure Bilder für Open Data geeignet sind.
Bildrechte im Fokus – das müsst ihr wissen
Bei der Veröffentlichung von Bildern gibt es einiges zu beachten: Denn selbst scheinbar einfache oder nicht besonders kunstvolle Bilder sind durch den sogenannten „Lichtbildschutz“ urheberrechtlich geschützt. Wenn daher bereits bestehende Bilder von einer Destination genutzt und nachlizenziert werden sollen oder ein Fotoshooting ansteht, müssen die Urheberrechte der Fotografinnen und Fotografen beachtet werden.
Veröffentlichung von Open Data Bildern
Die Veröffentlichung von Bildern als Open Data erfordert besondere Aufmerksamkeit: Da neben den Urheberrechten der Fotografinnen und Fotografen häufig auch Rechte Dritter an den Bildern bestehen. Dies trifft insbesondere zu, wenn auf den Bildern Personen, Kunstwerke, Marken oder Logos zu sehen sind. Das bedeutet konkret: Sowohl die Urheberrechte der Fotografinnen und Fotografen als auch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen müssen vor der Veröffentlichung von Bildern geklärt werden. Um Inhalte unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, ist es erforderlich, die exklusiven (alleinigen) Nutzungsrechte zu besitzen.
Wichtige Rechte bei der Bildproduktion
Bei der Nutzung und Produktion von Bildern sind auch noch weitere Rechte zu berücksichtigen, wie z.B. die Rechte von anderen, gewerbliche (Marken-)Schutzrechte oder der Datenschutz. Die Einhaltung dieser Rechte trägt einerseits dazu bei, dass kreative Inhalte im digitalen Zeitalter rechtmäßig und effektiv genutzt werden können und sorgt andererseits dafür, dass auch die Arbeit der Urhebenden angemessen anerkannt wird.
Checkliste „Open Data & Bildrechte im Tourismus“
Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden, haben wir zum Thema „Open Data und Bildrechte im Tourismus“ eine kompakte Checkliste erstellt, die alle Vorschriften, Regelungen und Ausnahmefälle umfasst. Anhand dieser Checkliste kann einfach und schnell überprüft werden, ob bereits vorhandene Bilder nachlizenziert werden können oder was beim nächsten Fotoshooting berücksichtigt werden sollte, um die dabei entstandenen Bilder unter eine CC-Lizenz stellen zu können.
Kostenlose Musterverträge für die Lizenzierung von Bildmaterial basierend auf CC-Lizenzen
Gemeinsam mit Anwalt Fabian Rack von iRights.law haben wir Musterverträge zur Lizenzierung bzw. Nachlizenzierung von Bildmaterial angefertigt, um sich die exklusiven Nutzungsrechte bei Fotografinnen und Fotografen einholen zu können und keine Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung zu begehen. Diese Musterverträge wurden basierend auf den Creative-Commons-Lizenzen für die folgenden Lizenzarten erstellt, die der Definition von Open Data entsprechen:
Um außerdem die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen (z.B. Fotomodels) vor der Veröffentlichung von Bildern klären zu können, wurden zusätzlich zwei Model Release-Verträge angefertigt (mit und ohne Vergütung), die ebenfalls auf Anfrage verschickt werden können. Denn nach §22 Kunsturhebergesetz (KUG) bedarf es einer Einwilligung der Abgebildeten, um Bildnisse verbreiten oder öffentlich zeigen zu dürfen.
Auf unserer Seite zu Open Data findet ihr zudem hilfreiche Informationen rund um das Thema „Open Data und Open-Content-Lizenzen“, sowie einen Abschnitt zur „Veröffentlichung von Bildern mit CC-Lizenzen“, das durch die Mustervorlagen zur Bildlizenzierung jetzt passend ergänzt wird.
Ihr wollt unsere Musterverträge verwenden? Dann schreibt an bayerncloud@bayern.info für welche Lizenz ihr die Vorlage gerne hättet und ob ihr auch einen Model Release-Vertrag benötigt. Wir lassen euch die gewünschten Dokumente dann zukommen!
Die Pflege von Open Data-Lizenzen im BayTM-Bildarchiv
Unsere BayTM-Bilddatenbank bietet die Option zur Verwaltung von Open Data-Lizenzen: Partnerinnen und Partner können ihr Open Data-Bildmaterial mit CC-Lizenzen dort über speziell eingerichtete Upload-Links bereitstellen. Bilder, die als Open Data klassifiziert sind, werden mit grünen Etiketten markiert und können dann gemäß den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Lizenz verwendet werden.
In Planung ist zudem die automatische Übertragung der Open Data-Bilder über eine API-Schnittstelle an die BayernCloud Tourismus, wodurch sie über unseren Open Data Hub für weitere Nutzungsarten und Kanäle zur Verfügung stehen werden.
BayTM stellt Open Data-Dateien zur Verfügung
Im Rahmen der BayernCloud Tourismus stellen wir sukzessive auch selbst Open Data-Dateien zur Verfügung. Es wurden daher einige Bilder mit der Open Data Lizenz CC BY-SA 4.0 nachlizenziert. In den nächsten Monaten wird der Open Data-Bildmotivpool weiterwachsen. Bei Unklarheiten zu den Open Data-Lizenzen findet ihr weitere Informationen in den Nutzungsbedingungen der Bilddatenbank.