Bedingungen zur Teilnahme an Kooperationsmöglichkeiten bei der BayTM
Informationen zur Buchung
Lest die unten aufgeführten Bedingungen bitte sorgfältig durch, bevor ihr eine Kooperationsmöglichkeit bei uns bucht.
Allgemeine Kooperationsbedingungen
exkl. Buchung und Teilnahme als Aussteller am Bayern-Stand auf der ITB 2026 (siehe hierzu Ausstellerbedingungen am Bayern-Stand auf der ITB Berlin 2026)
1. Allgemein
Die Annahme der Buchungen ist vorbehaltlich der Zuwendung von Landesmitteln.
Bei eingeschränkter Teilnehmendenzahl zählt das Datum des Buchungseingangs. Die einzelnen Maßnahmen können jeweilige Mindestteilnehmenden-Zahlen erfordern. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl behält sich die BayTM vor, die Maßnahme abzusagen.
Bei Textangaben, die übernommen und nicht durch unser Redaktionsnetzwerk verfasst werden, ist darauf zu achten, dass keine Formulierungen gewählt werden, die andere Partner benachteiligen oder herabsetzen (z. B. „Kein Hotel in Bayern ist besser als …“). Sollte es sich um eine fremdsprachige Maßnahme handeln, sollte der Text bitte wie gewohnt in deutscher Sprache geliefert werden – wir geben dann alle Texte gesammelt zu einem professionellen Übersetzungsbüro. Die dabei anfallenden Übersetzungskosten sind Teil der Maßnahme.
Alle Maßnahmen werden im Corporate Design der BayTM umgesetzt. Werbliche bzw. bezahlte Beiträge in den Maßnahmen werden mit „Anzeige“, „Sponsored Story“ bzw. „Sponsored Listicle“ o. ä. gekennzeichnet.
Sofern Bildmaterial nicht im Rahmen einer Content Produktion angefertigt wird, muss eigenes Bildmaterial in druckfähiger Auflösung in unsere Bilddatenbank hochgeladen werden. Die Rechte an den Bildern müssen bei euch liegen. Bitte achtet auf ansprechende und aktuelle, saisonal passende Bildmotive. Solltet ihr uns kein passendes Bildmaterial liefern können, behalten wir uns das Recht vor, das eingereichte Bildmaterial abzulehnen und eigene Motive aus unserer Datenbank zu verwenden.
Eine Logointegration ist bei BayTM-Maßnahmen grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte eine Logodarstellung bei vereinzelten Maßnahmen doch möglich sein, achtet bitte auf den expliziten Hinweis darauf in den Eckdaten zur Buchung.
Die Darstellung wird vor Veröffentlichung zur Freigabe übersendet. Abgesehen von Eigennamen akzeptieren wir ausschließlich Schreibweisen, welche auch im Duden zu finden sind. Im Preis inbegriffen sind bis zu 2 Korrekturschleifen. Jede weitere vom Kunden verursachte Korrekturschleife wird mit 50,– € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Bei Buchung von Anzeigenplätzen müssen die fertig gestalteten Druckdaten in der richtigen Größe zugeliefert werden. Bitte achtet auch hier auf entsprechend saisonal ausgerichtete Bildaussagen.
Gebuchte Leistungen dürfen nur nach Rücksprache an andere Partner weiter- oder unterverkauft werden.
Die von uns angegebene Auflage von „Bayern. Das Magazin“ kann z. B. aufgrund von kurzfristigen Papierpreisschwankungen variieren. Angegebene Kennzahlen wie beispielsweise Zugriffe auf Websites oder Abonnenten-Zahlen sind zeitpunktbezogen und unterliegen Schwankungen. Ebenso unterliegt der Vertrieb von „Bayern. Das Magazin“ über Teil-Aboauflagen Schwankungen, da wir pro Ausgabe variierende Nielsen-Gebiete bedienen, um eine möglichst breite Marktabdeckung zu erreichen.
2. Stornierungsbedingungen
- 2.1 Veranstaltungen: Bis vier Wochen vor Veranstaltung ist die Stornierung kostenfrei. Ab vier Wochen stellen wir 50 % des Preises in Rechnung. Ab 7 Tage vor Veranstaltung oder bei Nichterscheinen werden 80 % des Preises in Rechnung gestellt. Gesonderte Stornierungsbedingungen sind je nach Veranstaltung zu beachten.
- 2.2 Print: Bis acht Wochen vor Abgabetermin der Inhalte ist die Stornierung kostenfrei. Ab 8 Wochen vor Abgabetermin der Inhalte stellen wir 50 % des Preises in Rechnung. Ab vier Wochen werden 80 % des Preises in Rechnung gestellt.
- 2.3 Online: Bis vier Wochen vor Abgabetermin der Inhalte ist die Stornierung kostenfrei. Ab vier Wochen vor Abgabetermin der Inhalte stellen wir 40 % des Preises in Rechnung, bis zwei Wochen vor Abgabetermin der Inhalte stellen wir 80 % des Preises in Rechnung.
3. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt nur an den direkten Auftraggeber nach Leistungserbringung. Bitte gebt bereits bei Buchung eventuell abweichende Rechnungsadressen an.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. Nicht im Preis inkl. sind zusätzliche Grafikarbeiten z. B. für Bildbearbeitungen. Die angegebenen Preise sind nicht rabattierbar oder provisionierbar.
4. Rechtlicher Hinweis
Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Kunde grundsätzlich selbst Sorge zu tragen hat, dass seine Werbeaussagen nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen und er für sämtliche Aussagen, die über Leistungen, Mehrwerte und Produkte getroffen werden, selbst haftet.
5. Verarbeitung personenbezogener Daten
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir messen dem Schutz eurer Daten hohe Bedeutung bei und beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Ausstellerbedingungen am Bayern-Stand auf der ITB Berlin 2026
1. Buchung / Stornierung / Absage / Haftung
- 1.1 Definition Aussteller: Aussteller am Bayern-Stand der BayTM auf der ITB Berlin 2026 können ausschließlich Leistungsträger, Verbände, Vereine, Körperschaften und kommunale Einrichtungen aus Bayern sein. Die vorliegenden AGBs gelten für alle Aussteller.
- 1.2 Buchung: Die Buchung der Module erfolgt in Absprache mit den Regionalverbänden über den BayTM Hub und in Ausnahmen über die BayTM direkt. Die Buchungsfristen entnehmen Sie der Angebotspräsentation. Die Annahme der Buchungen ist der BayTM vorbehalten. Die angegebenen Preise für die jeweiligen Module sind nicht rabattierbar oder provisionierbar. Gebuchte Leistungen dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der BayTM weiter- oder unterverkauft werden.
- 1.3 Konditionen zu den Modul-Buchungen: Die Besprechungstische des Modul 1 und 4 können nur von einem Aussteller gebucht werden. Module 2 und 3 können von max. 2 Ausstellern gebucht werden. Die maximale Belegung pro Tisch pro Tag beträgt die Summe der im Modul inkludierten Sitzgelegenheiten. Darüber hinaus gehender Bedarf muss bei der BayTM direkt angefragt werden. Ein Austausch, eine teilweise oder vollständige Überlassung des gebuchten Moduls an Dritte ist nicht gestattet.
- 1.4 Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung im April/Mai 2026. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Regionalverbände; bei Direktbuchungen über die BayTM erfolgt die Rechnungsstellung durch die BayTM. Das Catering wird allen Ausstellern individuell und direkt vom Caterer in Rechnung gestellt.
- 1.5 Stornobedingungen: Der Aussteller hat das Recht, seine Messebeteiligung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die BayTM erhebt für die Stornierung eine pauschale Stornogebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und den gebuchten Leistungen richtet:
- Bis 01.12.2025: kostenfrei
- Ab 02.12.2025: 100 % der gebuchten Leistung
- Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- 1.6 Absage oder Abbruch der ITB Berlin 2026 aufgrund Höherer Gewalt:
- Ausfall der Veranstaltung: Kann die ITB Berlin 2026 aufgrund eines Umstandes, den weder die Messe Berlin, die BayTM noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, werden der Buchung die reinen Standkosten der Messe Berlin abgezogen. Weitere beauftragte Dienstleistungen im Rahmen des Messeauftritts werden anhand der entstandenen Kosten anteilig weiterberechnet.
- Begonnene Veranstaltung: Muss die ITB 2026 aufgrund des Eintritts Höherer Gewalt die begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Buchungsgebühr.
- 1.7 Haftungsausschuss:
- a. Die BayTM haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- b. Soweit die Haftung der BayTM nicht nach 1.7a unbeschränkt ist, haftet die BayTM für fahrlässig verursachte Schäden nur, wenn wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“) verletzt worden sind. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- c. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Beteiligung am gemeinsamen Stand Dritten gegenüber schuldhaft verursacht werden.
- d. Die Versicherung der vom Aussteller eingebrachten Güter gegen Beschädigung und Verlust ist Sache des Ausstellers.
2. Messevorbereitung und -ablauf
- 2.1 Platzierung: Die BayTM bemüht sich um eine optimale Platzierung aller Aussteller auf dem ITB-Gemeinschaftsstand. Ein Anspruch hinsichtlich der Platzierung des Ausstellers (Counter, Leuchtgrafiken, Tische etc.) gegenüber der BayTM ist ausgeschlossen.
- 2.2 Grafik/Logos: Die grafische Hoheit liegt bei der BayTM – Logodarstellungen/Collagen sind nur möglich, wenn dies explizit angegeben und schriftlich bestätigt ist. Eigene Displays, Banner, Monitore, Lautsprecher etc. können nicht aufgestellt werden.
- 2.3 Standmaterial: Alle Aussteller sind für die Anlieferung, Annahme und Entsorgung ihres Materials selbst verantwortlich, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart. Bei Nichtbeachtung wird eine Kostenpauschale in Höhe von € 100,- zzgl. MwSt. erhoben. Die BayTM behält sich darüber hinaus die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Alle Aussteller werden um eine umweltschonende Messeteilnahme gebeten. Es dürfen keine Materialien außerhalb der jeweiligen Modulleistung und auf dafür nicht vorgesehenen Flächen ausgelegt werden.
- 2.4 Standbesetzung: Alle Aussteller verpflichten sich, ihr gebuchtes Modul bis 18.00 Uhr des jeweiligen Messetages mit einer vertretenden Person besetzt zu halten.
3. Verwendung der Daten von Ausstellern
- 3.1 Personenbezogene Daten: Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass in der Anmeldung und Vorbereitung übermittelte personenbezogene Daten im Rahmen der Veranstaltung öffentlich zugänglich gemacht werden können. Die Nutzung der Daten erfolgt zur vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung.
- 3.2 Film- und Videoaufnahmen: Die BayTM ist berechtigt, ohne zusätzliche Einwilligung Fotografien sowie Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, von Ausstellungsbauten und – ständen anfertigen zu lassen und für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden.