Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 

was man jetzt wissen muss 

2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es fordert digitale Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen, um Menschen mit Behinderungen und anderen Nutzergruppen einen barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Wir zeigen euch die wesentlichen Verpflichtungen und klären darüber auf, wer betroffen ist, welche Maßnahmen umzusetzen sind und warum barrierefreie digitale Angebote zukunftsorientiert und wichtig sind.

Wichtiger Hinweis: Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr. Die BayTM leistet hiermit keine rechtliche oder technische Beratung.

Warum ist digitale Barrierefreiheit ein Gewinn für alle?

Allein in Deutschland leben rund 10%, also etwa 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung – diese können die Inhalte einer Webseite, Software oder App nur dann wahrnehmen und bedienen, wenn sie barrierefrei gestaltet sind. Doch digitale Barrierefreiheit bringt auch Vorteile für weitere Zielgruppen: 

  • Ältere Menschen, die Probleme mit dem Sehen, Verstehen oder Bedienen von Benutzeroberflächen haben.
  • Menschen mit geringer Sprachkompetenz oder anderer Erstsprache.
  • Vorübergehend oder leicht eingeschränkte Menschen. 

Das Thema digitale Barrierefreiheit betrifft insgesamt also etwa 30 % der Bevölkerung – eine erstaunlich große Zielgruppe! Doch barrierefreie Inhalte sind nicht nur für diese Zielgruppe ein Gewinn: Sie machen es für alle Menschen leichter, Informationen zu finden und zu nutzen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. 

Denn Fakt ist:

  • Barrierefreie Kontraste verbessern die Les- und Sichtbarkeit von Inhalten – selbst bei schwierigen Lichtverhältnissen, wie etwa im hellen Sonnenlicht. 
  • Eine klare und logische Struktur ist essenziell und erhöht die Usability.
  • Eine barrierefreie Website erzielt oft bessere Platzierungen bei Suchmaschinen wie Google und Co. Denn Elemente wie ein sauberer Code, eine klare Seitenstruktur und Alternativtexte für Bilder werden von Suchmaschinen erkannt und positiv bewertet, was die Sichtbarkeit erhöht. 
  • Kurze, klare Sätze ohne komplexe Verschachtelungen ermöglichen eine direkte und schnelle Informationsvermittlung, die leicht verständlich ist. 

Wer muss sein digitales Angebot barrierefrei gestalten?

Die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites, Apps und Intranets nach der EU-Richtlinie 2016/2102 muss von allen öffentlichen Stellen des Landes und den Kommunen bereits seit 2022 umgesetzt sein.

Dazu zählen:

  • Öffentliche Stellen, wie z.B. Ministerien, Gemeinden, Gemeindeverbände, Landratsämter.
  • Der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Öffentliche Betriebe (z.B. Verkehrsgesellschaften, Theater, Museen) 
  • Verbände, die aus einer oder mehreren solcher Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen, sofern diese Verbände zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen. 

Ab 2025 betrifft das BFSG auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten und mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im B2C-Bereich anbieten. Dazu zählen u.a. Online-Reservierungen, Ticketreservierungen, Ticketbuchungen oder Buchungsanfragen. Aber auch sämtliche Produkte, die auf einer Website zum Kauf angeboten werden (E-Commerce).

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Bei den gesetzlichen Verpflichtungen gibt es Differenzierungen bei den Mindeststandards. Die Umsetzung betrifft dabei sowohl das visuelle Design (z.B. Bildbeschreibung, Kontraste), als auch das technische Backend und redaktionelle Inhalte. 

In Deutschland legt eine Reihe von Gesetzen und Normen fest, wann eine Website als barrierefrei gilt. Erfüllt eine Website diese Kriterien gilt sie als barrierefrei: 

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt meist durch den sogenannten BITV-Test, einem standardisierten Verfahren, das von qualifizierten Agenturen des BITV-Prüfverbunds durchgeführt wird. Wenden Sie sich hierfür am besten direkt an ihre Onlineagentur!  

Wie setze ich digitale Barrierefreiheit als Anbieter aus der Privatwirtschaft für meine Website um?

Damit die Anforderungen an das BFSG 2025 erfüllt sind, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Die Website muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
  • Es muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf der Website veröffentlicht werden.
  • Die Website muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mittels derer Websitebesucherinnen und -besucher Barrieren melden können.
  • Verantwortliche eines Online-Auftritts sind selbst zuständig, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Es ist daher empfehlenswert, die Onlineagentur(en) der Website oder mobilen Angebote zu kontaktieren, um die Umsetzung der Barrierefreiheit zu besprechen.
  • Prüfen, welche Widgets oder Tools von externen Drittanbietern eingebunden sind, die „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ abwickeln. Kontakt zu diesen Anbietern aufnehmen und das Thema klären und eventuell nach Produktalternativen suchen, die bereits barrierefrei sind. 

Achtung: Einige Anbieter nutzen sogenannte „Overlay-Tools“, um damit schnell und einfach ihr Angebot barrierefrei(er) zu machen. Häufig wird dafür der Quellcode eines Drittanbieters (meist in Form von JavaScript) in den Quellcode der Webseite integriert. Was zunächst vorteilhaft klingt, bringt in der Praxis oft erhebliche Nachteile: Beispielsweise für Nutzende, die bereits mit einem Hilfsmittel wie dem Screenreader arbeiten. Diese können dann gewohnte Tastaturbefehle plötzlich nicht mehr nutzen, weil sie nun vom Overlay-Tool überschrieben werden. Fachleute sind sich daher einig, dass Overlay-Tools keine langfristige und geeignete Lösung für Barrierefreiheit sind.

Die Zukunft digitaler Inhalte: Barrierefrei und benutzerfreundlich

Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer inklusiven und benutzerfreundlichen digitalen Welt. Mit der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes werden neue Chancen für eine breitere Zielgruppe geschaffen. Es lohnt sich daher, frühzeitig zu handeln, aktiv zu werden und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um sowohl rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden als auch allen Nutzenden einen besseren Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. 

Weiterführende Informationen & Websites:

Grafik zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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