Open Data

Definitionen, rechtliche Hinweise und praktische Tipps

Open Data ist die Voraussetzung für erfolgreiche, zukunftsfähige Destinationen, Kommunen und Leistungsträger. Denn offene Daten verbessern die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit des touristischen Angebots und damit auch die Erlebnisqualität von Gästen und Einheimischen. Erfahrt hier, was Open Data ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Was ist Open Data?

Open Data bezieht sich auf Daten, die ohne Einschränkungen durch rechtliche Vorgaben öffentlich und frei zugänglich sind. Sie können von jedem genutzt werden, um bspw. neue Anwendungen, Produkte, Forschungen oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Open Data können statische, dynamische oder redaktionelle Daten sein. Sie dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten oder dem Datenschutz unterliegende Daten beinhalten.

Grafik zu Datenkategorien der BayernCloud Tourismus

Grundsätzlich gilt: einmal offen, immer offen. Offene Daten können nicht zurückgeholt oder nachlizenziert werden.

Merkmale von Open Data

Rechtliche Aspekte von CC-Lizenzen

Arten von CC-Lizenzen und ihre Definitionen

Die Organisation Creative Commons definiert nicht-exklusive, unwiderrufliche, gebührenfreie und weltweite Lizenzen, die dem Lizenzgeber helfen, sein Material auf jede Art und Weise zu teilen und zu kopieren. Dabei erfüllen nur die Lizenzen CC BY (Namensnennung) und CC BY-SA (Namensnennung, Share-Alike) und CC 0 („CC Zero – kein Copyright“) die Anforderungen an den Begriff von Open Data.

Die Lizenzarten

  • CC BY-NC (Namensnennung – nicht-kommerziell),
  • CC BY-NC-SA (Namensnennung – nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen),
  • CC BY-NC-ND (Namensnennung – nicht-kommerziell – keine Bearbeitung) und
  • CC-BY-ND (Namensnennung – keine Bearbeitung)

gehören auch zu den CC-Lizenzen und werden ebenfalls für den Import in BCT freigegeben. Allerdings sind durch die NC- und ND-Bedingungen einige wichtige Nutzungsarten wie private Blogs, gebührenpflichtige Veranstaltungen oder Übersetzungen der Inhalte ausgeschlossen. Folglich entsprechen diese CC-Lizenzen nicht Open Data und Daten mit diesen Lizenzen können nicht offen verwendet werden.

Es gibt unterschiedliche Lizenzversionen von CC-Lizenzen: 1.0, 2.0, 2.5, 3.0 und 4.0. Die Versionen von 1.0 bis 3.0 der CC-Lizenzen wurden in einzelnen Punkten speziell auf die Rechtsordnungen und Urheberrechtsgesetze unterschiedlicher Länder angepasst („portiert“). Ziel der Portierungen ist bzw. war es besser auf Besonderheiten der jeweiligen Rechtsordnungen einzugehen. Deswegen berücksichtigt die deutsche Übersetzung des Lizenztextes in besonderem Maße das deutsche Recht.

Die Version 4.0 folgt dagegen einem multinationalen Ansatz (“nicht portiert”), der davon ausgeht, dass die internationale Lizenz weltweit eingesetzt werden kann und stellt somit einen gemeinsamen Nenner aus verschiedenen Rechtsordnungen dar. Daher gibt es von dieser Fassung nur noch Übersetzungen des Lizenztextes und keine Portierung, also Anpassungen an die deutsche Rechtsordnung, wie z. B. bei der Version 3.0. Ziel der CC-Lizenzen ist es, dass diese weltweit und alle in ihr enthaltenen Lizenzbestimmungen Gültigkeit besitzen.

Die Entscheidung für eine Lizenzart bzw. Lizenzversion liegt immer bei dem Lizenzgeber. Jedoch ist auch die Version 4.0 unter deutschem Recht wirksam. Unwirksam ist lediglich die Klausel zur Haftungsbeschränkung. Dies hat jedoch keine praktischen Auswirkungen.

Grafik aller CC-Lizenzen im Überblick

Praktische Hinweise zur Veröffentlichung von Inhalten mit CC-Lizenzen

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