BayernCloud Tourismus-FAQ

Alles rund um die BayernCloud Tourismus

Wir haben die Antworten auf eure wichtigsten Fragen. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und um weitere Fragen & Antworten ergänzt.

Logo BayernCloud Tourismus

Infothek

Allgemeine Präsentation zur BayernCloud Tourismus

Sämtliche touristisch relevante Daten für touristische Angebote und Dienstleistungen zentral zusammenzubringen
und sie gleichzeitig für alle Akteur*innen verfügbar zu machen – das ist die Idee hinter der BayernCloud Tourismus. In einer Präsentation mit Erklärvideo haben wir es kurz zusammengefasst:
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Mit dem richtigen System zum erfolgreichen Datenmanagement – Technische Voraussetzungen

Destination-Management-Systeme (DMS) sind in der Tourismusbranche heutzutage unverzichtbar geworden, um Destinationen verwalten, vermarkten und managen zu können. Bei der Auswahl eines DMS ist es wichtig, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Diese haben wir hier zusammengefasst:
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Mustervorlage Stellenausschreibung Datenmanager

Die Zukunft des Tourismus ist digital und dafür benötigt es personelle Ressourcen im Team. So könnte eine Stellenanzeige rund um das Thema Datenmanagement aussehen:
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Mustervorlage für einen Passus im Arbeitsvertrag zur Rechteübertragung am erstellten Content

So könnte ein möglicher Passus im Arbeitsvertrag aussehen, um den von Mitarbeitern erstellten Content als Open Data veröffentlichen zu können:
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Mustervorlagen für Open Content von Fotografen und Redakteuren

Gemeinsam mit Anwalt Fabian Rack von iRights.law wurden Musterverträge zur Lizenzierung bzw. Nachlizenzierung von Bildmaterial und Textmaterial angefertigt, um sich die exklusiven Nutzungsrechte bei Fotografen oder Redakteuren einholen zu können und keine Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung zu begehen. Diese Musterverträge wurden basierend auf den Creative-Commons-Lizenzen erstellt.

  • Musterverträge für die Lizenzierung von Bildmaterial
  • Mustervorlage Model Release
  • Mustervertrag für die Lizenzierung von Textmaterial

Ihr wollt unsere Musterverträge verwenden? Dann schreibt an bayerncloud@bayern.info welche Vorlagen ihr benötigt. Wir lassen euch die gewünschten Dokumente dann zukommen!

Wimmelbild zur BayernCloud Tourismus – Download

Allgemein

Was ist die BayernCloud Tourismus? Und welche Ziele werden damit verfolgt?

Die BayernCloud Tourismus ist eine offene Datendrehscheibe auf der die touristischen Daten Bayern aggregiert, gemanagt und touristischen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Eine solide und qualitativ hochwertige Grundlage der Daten soll mittels Standardisierung entstehen. Die Daten sollen zentral mit möglichst offener Datenlizenz von jedem abgerufen und schließlich für verschiedene Nutzungen weiterverarbeitet werden können.
Ziel ist es, unseren Gästen die bestmöglichen Informationen zur Verfügung zu stellen und damit ihr Reiseerlebnis zu verbessern.

Wie kann ich mich an der BayernCloud Tourismus beteiligen?

Ihr könnt eure Destination fit machen für das Thema Datenmanagement und Open Data und somit die Anbindung eurer Daten an die BayernCloud Tourismus aktiv vorbereiten.
Auf unserer Seite „Datenlieferanten“ findet ihr alle weiterführende Informationen, sowie unseren Leitfaden zur BayernCloud Tourismus. Der Leitfaden unterstützt Destinationen bei der digitalen Transformation und der Nutzung der BayernCloud Tourismus. Er dient als praktische Einstiegshilfe in verschiedene Themenbereiche und unterstützt bei der Implementierung verschiedener Maßnahmen und Tools, mit dem Ziel Verständnis für digitales Datenmanagement zu erweitern und eine Anbindung an die BayernCloud Tourismus zu ermöglichen.

Welche Daten sind für die BayernCloud Tourismus von Bedeutung?

Im Prinzip sollen alle für den Tourismus relevanten, nicht personenbezogene Daten, zur Verfügung stehen. Dazu zählen zum Beispiel Informationen zu touristischen Point-of-Interests (POI), Veranstaltungen, Restaurants, und Unterkünfte sowie Touren. Ebenso sind aber auch Echtzeitdaten (dynamische Daten) zu Verkehr, ÖPNV-Daten, Wetterinformationen sowie alle anderen Daten mit einem touristischen Bezug für die BayernCloud relevant.

Relevante Daten für die BayernCloud Tourismus

Welche Vorteile ergeben sich für den Tourismus in Bayern?

Mit Hilfe der BayernCloud Tourismus soll eine möglichst offene Datenplattform entwickelt werden, die eine durchgängige Datenqualität und -quantität gewährleistet. Das heißt, alle touristischen Akteure können aktuelle Informationen offen und digital bereitstellen sowie austauschen. Die Daten sollen zentral mit möglichst offener Datenlizenz von jedem abgerufen und schließlich für verschiedene Nutzungen weiterverarbeitet werden können. Durch den erleichterten Datenzugang können zahlreiche Potentiale für Start-Ups und Entwickler geschaffen werden, um einfache und sichere Lösungen für touristische Unternehmen sowie Gäste zu schaffen, wodurch die Innovationskraft und der Wettbewerb auch im ländlichen Raum gefördert werden kann.
Alle Vorteile auf einen Blick findet ihr auch hier. 

Welchen Mehrwert hat die BayernCloud Tourismus gegenüber bestehenden Lösungen?

Wesentliche Leistungsmerkmale der BayernCloud Tourismus gegenüber anderen sind unter anderem folgende:

  • Dynamischer Datenaustausch touristischer Informationen in Echtzeit
  • Standardisierte Schnittstellen
  • Umfangreiche Rechtesteuerung
  • Flexible Erweiterungsmöglichkeiten für bspw. andere Services aus Bereichen wie Mobilität, Wetter, etc.
  • Hohe Skalierbarkeit
  • Hohe Verfügbarkeit sowie Ausfallsicherheit
  • Schneller und einfacher zentrale Zugang zur Nutzung sowie Bereitstellung von Daten
  • Rekombination von Daten (d.h. unterschiedliche Datenquellen können miteinander verknüpft werden)

Wer beschäftigt sich mit der Umsetzung? Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen?

Die Kompetenzstelle Digitalisierung der Bayern Tourismus Marketing GmbH in Waldkirchen ist für die Konzeption, Umsetzung und Betreuung der BayernCloud Tourismus verantwortlich. Darüber hinaus ist die KSD zuständig für die Erarbeitung digitaler Konzepte, um den Tourismus in Bayern zu stärken. Mit Hilfe digitaler Konzepte soll es den touristischen Akteuren gelingen den Gästen ein noch besseres Reiseerlebnis zu bieten.
Bei Fragen und Anregungen wendet euch gerne per E-Mail an das Team Digitalisierung: bayerncloud@bayern.info .

Wie läuft die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern ab?

Eine Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern findet durch die BayTM über die Teilnahme an den Besprechungen der Open Data Tourism Alliance (ehemals DACH-KG) statt. Zusätzlich ist die BayTM als Landesmarketingorganisation für Bayern auch direkt in der Initiative der DZT zum Aufbau eines touristischen Knowledge-Graphen für Deutschland eingebunden.

Wem gehören die Daten in der BayernCloud Tourismus?

Die Daten aus der BayernCloud Tourismus stammen aus verschiedenen Quellen. Die angezeigten und öffentlichen Daten sind für die Allgemeinheit einsehbar und können durch die Lizenzierung mit einer Open Data CC-Lizenz unter den entsprechenden Bedingungen genutzt werden. In diesem Fall wurden die Daten also von den Urheber- oder Lizenzgeber*innen so lizenziert und freigegeben, dass sie von jedem genutzt werden können.

Eine Person sitzt an ihrem geöffneten Laptop, im Hintergrund ist Nürnberg zu sehen.
© erlebe.bayern – Thomas Linkel

Datenlizenzvertrag für Datenlieferanten

Wieso wird ein Datenlizenzvertrag benötigt, bevor ich als Datenlieferant Daten an die BayernCloud schicken kann?

Der Datenlizenzvertrag ist ein einheitliches Vertragswerk und dient als Basis für den Datenaustausch zwischen der BayernCloud und dem System des Datenlieferanten. Da durch den Vertrag eine rechtliche Sicherheit für beiden Seiten geschaffen wird, muss er mit jedem Datenlieferanten geschlossen werden. Durch den Vertrag stellt der Datenlieferant der BayTM touristische Informationen ohne Open-Data- Lizenz zur eigenen Verwendung und / oder zur Veröffentlichung über die BayernCloud zur Verfügung. Soweit dem Datenlieferanten Datensätze mit einer Open-Content-Auszeichnung vorliegen, gestattet er jedermann deren Nutzung. Der Datenlieferant sichert über den Vertrag zu, dass ihm die dementsprechenden Nutzungsrechte bzw. Lizenzen vorliegen.

Welche Daten muss ich nach der Unterzeichnung des Vertrags bereitstellen und in welchem Format?

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass der Datenlieferant freiwillig und nach eigenem Ermessen auswählt, welche Datensätze er zur Verfügung stellen möchte. Falls also Unklarheiten bestehen, ob an gewissen Datensätzen überhaupt die erforderlichen Rechte zur Weitergabe vorliegen, müssen diese nicht an die BayernCloud weitergeleitet werden.
Neben einer rechtlichen Klarheit sollte der Datenlieferant auch stets darauf bedacht sein, dass er möglichst umfangreiche und qualitativ hochwertige Daten bereitstellt. Denn der Datenbereitsteller ist für die Datenqualität verantwortlich.
Außerdem müssen die Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, das den inhaltlichen und technischen Vorgaben der Standards von schema.org sowie deren touristischen Erweiterungen der Open Data Tourism Alliance (ODTA) entspricht. Die Systemanbieter von Destinationsmanagementsystemen sind diesbezüglich meist eh schon bestens aufgestellt.

Welche Rechte räume ich durch den Datenlizenzvertrag der BayTM ein?

Ein Datenlieferant räumt an den von ihm bereitgestellten Informationen unwiderruflich sowie räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt alle erforderlichen Rechte ein, um diese zur Veröffentlichung in der BayernCloud und darüber hinaus zur touristischen Vermarktung Bayerns verwenden zu dürfen. Wenn ein Datenlieferant Datensätze mit einer Open-Content-Auszeichnung versieht, räumt er diese Rechte auch für alle weiteren und auch noch unbekannten Nutzungsarten ein.

Warum wird der Vertrag ständig durch die Bedeutung von Open-Content-Inhalten ergänzt?

Das Ziel der BayernCloud Tourismus ist eine offene digitale Dateninfrastruktur, weswegen die BayernCloud auch als Open-Content-Plattform bezeichnet werden kann. Jeder Datenlieferant soll sich also nach Kräften bemühen, touristische Informationen bereitzustellen bzw. im Laufe seiner Digitalisierungsstrategie Daten zu erwerben, die unter den Bedingungen einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht werden können. Außerdem werden auch nur offene Daten an den Knowledge Graphen der DZT weitergeleitet.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die Schnittstelle zur BayernCloud kündigen möchte?

Generell bleiben die bereits zur Verfügung gestellten Daten mit deren Rechten auch nach einer Kündigung in der BayernCloud. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bspw. Informationen über Ausflugsziele auch danach noch für Gäste zur Verfügung stehen. Allerdings kann jederzeit die Löschung der Daten beantragt werden, wenn bspw. die Aktualität oder Korrektheit nicht sichergestellt werden kann oder sich rechtliche Unsicherheiten für den Datenlieferanten ergeben. Denn der Vertrag ist auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgelegt, weswegen stets eine Löschung von Daten beantragt werden kann.

Rechte & Lizenzen

Was ist Open Data? Und welche Vorteile haben offene Daten?

Der  Begriff  Open  Data  bezeichnet  Daten,  die  für  alle  öffentlich  zugänglich,  frei  nachnutzbar,  in  der  Regel  gebührenfrei  sowie  maschinenlesbar und möglichst nicht in modifizierter Form vorliegen. Somit hat Open Data vier wesentliche Merkmale: offener Zugang,  Gebührenfreiheit,  Maschinenlesbarkeit  und  freie  Nutzung. Mehr Informationen zu Open Data findet ihr im Leitfaden.

Open Data bietet eine klare rechtlich Situation bei der Nutzung, größere Verbreitung der Inhalte durch offene CC-Lizenzen, einen direkt nutzenstiftenden Mehrwert bei den User*innen und die Basis für innovative Geschäftsmodelle und Anwendungen. Durch die freie Bereitstellung kann zudem auch die Außenwirkung des touristischen Betriebs oder einer Destination aktiv gesteuert werden.

Was sind CC-Lizenzen?

Creative Commons-Lizenzen sind Standard-Lizenzverträge für beliebige Werkstypen (z.B. Texte, Bilder, Musik, Videos etc.). Es ist das weltweit wohl am stärksten verbreitete Open-Content-Lizenzmodell.

Insgesamt gibt es sechs CC-Lizenzen (plus die CC-0 Lizenz). Für Open Data sind die folgenden drei CC-Lizenzen von Bedeutung:

  • CC0:Freie Verwendung ohne Namensnennung
  • CC-BY: Freie Verwendung mit Namensnennung
  • CC-BY SA: Freie Verwendung mit Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Alle anderen Lizenztypen sind zu eingeschränkt, erschweren die Nutzung stark und sind wenig sinnvoll. Weiterführende Informationen findet ihr in unserem Leitfaden oder in dem Fachbeitrag der DZT „Die rechtlichen Auswirkungen von Open Data„.

Wie erfolgt die Vergabe von CC-Lizenzen mittels eines Lizenzvertrags?

Mit der Vergabe von CC-Lizenzen werden exklusive, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke an einem Werk erteilt.

Der oder die Urheber*in kann dabei die Rechte an einem Werk vollständig an eine andere Person übertragen (Rechte*inhaberin). Rechteinhaber*innen können die Lizenzen dann wiederum an weitere Personen oder Organisationen (Lizenznehmer*innen) übertragen. Dabei entstehen Lizenzketten.

Oder der/die Urheber*in ist Lizenzgeber*in und vergibt die Lizenzen direkt an andere Lizenznehmer*innen. Dies ist aus rechtlicher Sicht zwar die beste und weniger komplizierte Variante bei der Lizenzvergabe. In der Praxis werden jedoch aktuell verbreitet Lizenzketten genutzt.

Wie muss ein CC-Lizenzverweis aufgebaut sein?

Ein Lizenzverweis muss möglichst nah an dem betreffenden Werk platziert werden. Bei Bildern geht das z.B. sehr einfach unterhalb des Bildes. Bei der Version „CC BY SA“ die am Ende des Spektrums von verwendbaren CC-Lizenzen für offene Daten steht, sind die nachfolgenden Angaben erforderlich:

  • Urheber*in
  • Name des Werks (optional: mit hinterlegtem Link zum Werk im Web)
  • Kennzeichnung des Lizenztyps (CC BY SA) (zwingend erforderlich: mit hinterlegtem Link zum Lizenztext im Web).

Was muss ich bei Texten oder Bildern für Open Data beachten?

  • Texte und Bilder zählen zu den sogenannten redaktionellen Daten, die als „Content“ dem Urheberrecht unterliegen. Daher müssen hier umfangreiche Rechte geklärt und diese korrekt mit offenen Lizenzen versehen werden. Die Rechte bei Bildern sind umfangreich und betreffen sowohl das Urheberrecht als auch Rechte Dritter, die beispielweise abgebildet sind. Nähere Informationen zum Thema findet ihr hier https://tourismus.bayern/artikel/open-data-ueberblick/.

Welche Bedeutung hat Open Data für den Tourismus?

Offene, hochwertige Daten im Tourismus bereit zustellen erhöht die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Destinationen und der dort ansässigen touristischen Betriebe. Das Prinzip hinter Open Data erhöht die Reichweite und die Sichtbarkeit von touristischen Angeboten und stellt somit durch ihren offenen Zugang eine einheitliche Informationsquelle für alle Gäste und Interessenten des Bayern Tourismus dar.

Welche Daten sind für Open Data im Tourismus relevant und wann muss der Urheberschutz beachtet werden?

Relevant sind statische, dynamische und redaktionelle Daten. Statische Daten, wie der Name eines Betriebs, ändern sich kaum, wohingegen dynamische Daten flexibel sind und sich ständig ändern. Darunter fallen z.B. Besucherzahlen. Diese Daten unterliegen in der Regel nicht dem Urheberrecht.

Redaktionelle Daten, wie Texte oder Bilder, unterliegen dem Urheberrecht und müssen um als Open Data genutzt zu werden, von Beginn ihrer Entstehung an mit einer CC-Lizenz versehen werden.

Relevante Daten für die BayernCloud Tourismus

Wie kann ich als Tourist Information offene Daten meiner Leistungsträgern erhalten?

Die Daten können entweder vom Leistungsträger selbst im Webclient des DMS eingepflegt werden. Alternativ werden die Daten per Formular oder E-Mail abgefragt. Für diesen Weg gibt es auch einen Mustervertrag, den Leistungsträger unterschreiben müssen, bevor deren Daten mit einer CC-Lizenz durch die TI veröffentlicht werden dürfen (einfach per Mail an bayerncloud@bayern.info anfordern).
Einige Daten sind auch öffentlich einsehbar und können von der Tourist Information selbstständig recherchiert werden. Optimal für die Aktualität und Richtigkeit der Daten ist jedoch die Eingabe über einen Webclient.

Widerspricht Open Data nicht dem Datenschutz?

Viele Daten im Tourismus weisen keinerlei Personenbezug auf, wie beispielsweise die Beschreibung von Sehenswürdigkeiten oder einer Urlaubsregion. Deren Verarbeitung und Veröffentlichung fallen somit nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung.
Open Data im Tourismus enthält aber durchaus auch personenbezogene Daten: zum Beispiel, wenn in der E-Mail-Adresse einer Pension der Name des Betreibers steht. Damit müssen zunächst einmal die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und allgemein des Datenschutzrechts beachtet werden.

In den meisten Fällen sind diese Daten aber von vornherein für die Öffentlichkeit bestimmt – und die Verwendung dieser Daten dient auch den Leistungsträgern selbst. In diesen Fällen erlaubt das Datenschutzrecht in der Regel die Verarbeitung und Verbreitung solcher personenbezogener Daten mit einer gesetzlichen Grundlage (den sogenannten „berechtigten Interessen“ nach Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO); möglicherweise haben Betroffene auch selbst in die Datenverarbeitung eingewilligt.
Betroffenen bleibt aber stets ein Widerspruchs- oder Widerrufsrecht, auf das Datenverarbeiter – zumindest mit einer Prüfung des Falles – reagieren müssen.

Meine Bilder sind für extremistische Propagandazwecke eingesetzt worden. Die Lizenzangaben stimmen aber. Kann ich dagegen vorgehen?

Ja, es gibt Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Zunächst einmal kann vom Lizenznehmer*in immer verlangt werden, dass die Attribution vom Inhalt entfernt wird. Dieses Recht besteht unabhängig vom Kontext der Verwendung. Die Situation wird komplizierter, wenn die Nutzung der Inhalte vollständig untersagt werden soll. Grundsätzlich dürfen CC-lizenzierte Inhalte in jedem Kontext und zu jedem Zweck verwendet werden. Lizenzseitig können lediglich kommerzielle Nutzungszwecke ausgeschlossen werden. Das Grundprinzip der freien Lizenzierung bedeutet, dass Kontrolle abgegeben wird und der Allgemeinheit umfassende Freiheiten eingeräumt werden. Dadurch können die Inhalte jedoch auch für Zwecke genutzt werden, die einem nicht zusagen. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass CC-lizenzierte Inhalte schutzlos jeglichem Kontext ausgeliefert sind. Insbesondere im politischen oder weltanschaulichen Bereich wird der Aspekt der Unterstützung relevant. Die CC-Lizenzen enthalten hierzu eine Regelung in Abschnitt 2(a)(6): „Die vorliegende Public License begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden.“ Diese Bestimmung wird als „inhaltliche Indifferenz“ bezeichnet: Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Lizenzgeber die jeweilige Nutzung unterstützt oder gutheißt (Endorsement). Falls dies der Fall ist, könnte die Nutzung aufgrund einer Lizenzverletzung untersagt werden.

Zusätzlich gilt das gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrecht. Dies gibt Urhebern das Recht, gegen Verfälschungen ihrer Materialien vorzugehen. Eine Verfälschung liegt vor, wenn die persönlichen Interessen des Urhebers durch die Art oder den Kontext der Nutzung beeinträchtigt werden. Beispielsweise könnte dies der Fall sein, wenn eine rechtsextreme Partei Ihren Inhalt in eine politische Inszenierung wie einen Wahlkampfauftritt einbettet. Die Anforderungen für den Schutz vor Verfälschung sind jedoch recht hoch und hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Übrigens: Im extremistischen Kontext könnten auch Persönlichkeitsrechte abgebildeter Menschen in CC-lizenzierten Fotos oder Filmen verletzt werden. Dies wäre jedoch nicht Gegenstand der CC-Lizenz, sondern des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild) und des Datenschutzes. (Quelle: www.creativecommons.net)

Kann ich eine vergeben Open Data-Lizenz wieder rückgängig machen?

Grundsätzlich gilt: einmal offen, immer offen. Offene Daten können nicht zurückgeholt.

Technische Details

Was bedeutet die semantische Auszeichnung von Daten?

Um touristische Informationen einfacher technisch nutzbar zu machen und deren Vernetzung
und Weiterverarbeitung auch für zukünftige KIbasierte Anwendungen zu fördern, sollten etablierte de-jure oder de-facto Standards für maschinenlesbare Datenstrukturen und Schnittstellen für den Datenaustausch eingesetzt werden. Aufgrund der großen Bedeutung von Suchmaschinen für die Informationssuche im Tourismus empfiehlt es sich eine semantische Auszeichnung touristischer Daten, basierend auf dem de-facto-Standard schema.org, vorzunehmen. Unter der Führung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) plant, die aus der Initiative der DACH-KG gegründete Open Data Tourism Alliance (ODTA), den bestehenden schema.org Standard für spezielle Anforderungen des Tourismus zu ergänzen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Was ist ein Knowledge-Graph?

Bei einem Knowledge Graph handelt es sich um eine Graphdatenbank (im Gegensatz zu einer relationalen Datenbank), in der Inhalte in einer Netzwerkstruktur angelegt sind. Die Inhalte sind materielle (z.B. ein Restaurant) oder immaterielle (z.B. eine Bewertung) Objekte. Im Rahmen des Knowledge Graph können sie in thematische Beziehung gestellt werden, wenn sie in einem bestimmten Format (Ontologie) vorliegen. Diese semantische – also sinnhafte und intelligente – Verknüpfung von Objekten in der Netzwerkstruktur ermöglicht zudem, dass zu weiteren passenden Objekten Verbindungen aufgebaut werden können. Der Knowledge Graph ist somit smart und lebendig.

Wie werden Dubletten verhindert?

Unterschiedliche Datentypen haben unterschiedliche Kriterien zur Erkennung von Dubletten, wie beispielsweise der Titel oder die Geo-Koordinaten eines Datensatzes. Stimmen diese Kriterien bei verschiedenen Datensätzen überein, werden diese als Dubletten erkannt.