BayernCloud Tourismus-FAQ 
Wir beantworten die wichtigsten Fragen! 

Alles rund um die BayernCloud Tourismus 

Wir haben die Antworten auf eure wichtigsten Fragen. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und um weitere Fragen & Antworten ergänzt.

Logo BayernCloud Tourismus

Allgemein

Die BayernCloud Tourismus ist eine offene Datendrehscheibe auf der die touristischen Daten Bayern aggregiert, gemanagt und touristischen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Eine solide und qualitativ hochwertige Grundlage der Daten soll mittels Standardisierung entstehen. Die Daten sollen zentral mit möglichst offener Datenlizenz von jedem abgerufen und schließlich für verschiedene Nutzungen weiterverarbeitet werden können.

In Vorbereitung auf die BayernCloud Tourismus können sie bereits jetzt aktiv werden. Zum einen können sie die Datenqualität in Ihren eigenen Systemen überprüfen. Sie sollten sich darum kümmern Ihre Daten vollständig und aktuell zu erfassen. Überprüfen Sie zudem welche Informationen Sie bereits heute strukturiert erfassen können. Zum anderen können Sie bereits heute rechtliche Themen hinsichtlich der Lizenzierung Ihrer Daten abklären. Bei der Beauftragung für die Anfertigung neuer Inhalte können Sie bereits heute auf möglichst offene Lizenzen setzen, um die Daten später in der BayernCloud offen zur Verfügung stellen können. Auch für die bereits vorhandenen Inhalte können Sie die rechtliche Situation zur Datennutzung überprüfen.

Im Prinzip sollen alle für den Tourismus relevanten, nicht personenbezogene Daten, zur Verfügung stehen. Dazu zählen zum Beispiel Informationen zu touristischen point-of-interests (POIs), Veranstaltungen, Restaurants und Unterkünfte sowie Touren. Ebenso sind aber auch der Verkehr, ÖPNV-Daten, Wetterinformationen sowie alle anderen Daten mit einem touristischen Bezug für die BayernCloud relevant.

Mit Hilfe der BayernCloud Tourismus soll eine möglichst offene Datenplattform entwickelt werden, die eine durchgängige Datenqualität und -quantität gewährleistet. Das heißt, alle touristischen Akteure können aktuelle Informationen offen und digital bereitstellen sowie austauschen. Die Daten sollen zentral mit möglichst offener Datenlizenz von jedem abgerufen und schließlich für verschiedene Nutzungen weiterverarbeitet werden können. Durch den erleichterten Datenzugang können zahlreiche Potentiale für Start-Ups und Entwickler geschaffen werden, um einfache und sichere Lösungen für touristische Unternehmen sowie Gäste zu schaffen, wodurch die Innovationskraft und der Wettbewerb auch im ländlichen Raum gefördert werden kann.

Wesentliche Leistungsmerkmale der BayernCloud Tourismus gegenüber anderen sind unter anderem folgende:

  • Dynamischer Datenaustausch touristischer Informationen in Echtzeit
  • Standardisierte Schnittstellen
  • Umfangreiche Rechtesteuerung
  • Flexible Erweiterungsmöglichkeiten für bspw. andere Services aus Bereichen wie Mobilität, Wetter, etc.
  • Hohe Skalierbarkeit
  • Hohe Verfügbarkeit sowie Ausfallsicherheit
  • Schneller und einfacher zentrale Zugang zur Nutzung sowie Bereitstellung von Daten
  • Rekombination von Daten (d.h. unterschiedliche Datenquellen können miteinander verknüpft werden)

Die Kompetenzstelle Digitalisierung der Bayern Tourismus Marketing GmbH in Waldkirchen ist für die Konzeption, Umsetzung und Betreuung der BayernCloud Tourismus verantwortlich. Darüber hinaus ist die KSD zuständig für die Erarbeitung digitaler Konzepte, um den Tourismus in Bayern zu stärken. Mit Hilfe digitaler Konzepte soll es den touristischen Akteuren gelingen den Gästen ein noch besseres Reiseerlebnis zu bieten.

Eine Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern findet durch die BayTM über die Teilnahme an den Besprechungen der Open Data Tourism Alliance (ehemals DACH-KG) statt. Zusätzlich ist die BayTM als Landesmarketingorganisation für Bayern auch direkt in der Initiative der DZT zum Aufbau eines touristischen Knowledge-Graphen für Deutschland eingebunden.

Eine Person sitzt an ihrem geöffneten Laptop, im Hintergrund ist Nürnberg zu sehen.
© erlebe.bayern – Thomas Linkel

Datenlizenzvertrag für Datenlieferanten

Der Datenlizenzvertrag ist ein einheitliches Vertragswerk und dient als Basis für den Datenaustausch zwischen der BayernCloud und dem System des Datenlieferanten. Da durch den Vertrag eine rechtliche Sicherheit für beiden Seiten geschaffen wird, muss er mit jedem Datenlieferanten geschlossen werden. Durch den Vertrag stellt der Datenlieferant der BayTM touristische Informationen ohne Open-Data- Lizenz zur eigenen Verwendung und / oder zur Veröffentlichung über die BayernCloud zur Verfügung. Soweit dem Datenlieferanten Datensätze mit einer Open-Content-Auszeichnung vorliegen, gestattet er jedermann deren Nutzung. Der Datenlieferant sichert über den Vertrag zu, dass ihm die dementsprechenden Nutzungsrechte bzw. Lizenzen vorliegen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass der Datenlieferant freiwillig und nach eigenem Ermessen auswählt, welche Datensätze er zur Verfügung stellen möchte. Falls also Unklarheiten bestehen, ob an gewissen Datensätzen überhaupt die erforderlichen Rechte zur Weitergabe vorliegen, müssen diese nicht an die BayernCloud weitergeleitet werden.
Neben einer rechtlichen Klarheit sollte der Datenlieferant auch stets darauf bedacht sein, dass er möglichst umfangreiche und qualitativ hochwertige Daten bereitstellt. Denn der Datenbereitsteller ist für die Datenqualität verantwortlich.
Außerdem müssen die Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, das den inhaltlichen und technischen Vorgaben der Standards von schema.org sowie deren touristischen Erweiterungen der Open Data Tourism Alliance (ODTA) entspricht. Die Systemanbieter von Destinationsmanagementsystemen sind diesbezüglich meist eh schon bestens aufgestellt.

Ein Datenlieferant räumt an den von ihm bereitgestellten Informationen unwiderruflich sowie räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt alle erforderlichen Rechte ein, um diese zur Veröffentlichung in der BayernCloud und darüber hinaus zur touristischen Vermarktung Bayerns verwenden zu dürfen. Wenn ein Datenlieferant Datensätze mit einer Open-Content-Auszeichnung versieht, räumt er diese Rechte auch für alle weiteren und auch noch unbekannten Nutzungsarten ein.

Das Ziel der BayernCloud Tourismus ist eine offene digitale Dateninfrastruktur, weswegen die BayernCloud auch als Open-Content-Plattform bezeichnet werden kann. Jeder Datenlieferant soll sich also nach Kräften bemühen, touristische Informationen bereitzustellen bzw. im Laufe seiner Digitalisierungsstrategie Daten zu erwerben, die unter den Bedingungen einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht werden können. Außerdem werden auch nur offene Daten an den Knowledge Graphen der DZT weitergeleitet.

Generell bleiben die bereits zur Verfügung gestellten Daten mit deren Rechten auch nach einer Kündigung in der BayernCloud. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bspw. Informationen über Ausflugsziele auch danach noch für Gäste zur Verfügung stehen. Allerdings kann jederzeit die Löschung der Daten beantragt werden, wenn bspw. die Aktualität oder Korrektheit nicht sichergestellt werden kann oder sich rechtliche Unsicherheiten für den Datenlieferanten ergeben. Denn der Vertrag ist auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgelegt, weswegen stets eine Löschung von Daten beantragt werden kann.

Rechte & Lizenzen

Der  Begriff  Open  Data  bezeichnet  Daten,  die  für  alle  öffentlich  zugänglich,  frei  nachnutzbar,  in  der  Regel  gebührenfrei  sowie  maschinenlesbar und möglichst nicht in modifizierter Form vorliegen. Somit hat Open Data vier wesentliche Merkmale: offener Zugang,  Gebührenfreiheit,  Maschinenlesbarkeit  und  freie  Nutzung. Mehr Informationen zu Open Data findet ihr im Leitfaden.

Creative Commons-Lizenzen sind Standard-Lizenzverträge für beliebige Werkstypen (z.B. Texte, Bilder, Musik, Videos etc.). Es ist das weltweit wohl am stärksten verbreitete Open-Content-Lizenzmodell.

Insgesamt gibt es sechs CC-Lizenzen (plus die CC-0 Lizenz). Für Open Data sind die folgenden drei CC-Lizenzen von Bedeutung:

  • CC0:Freie Verwendung ohne Namensnennung
  • CC-BY: Freie Verwendung mit Namensnennung
  • CC-BY SA: Freie Verwendung mit Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Alle anderen Lizenztypen sind zu eingeschränkt, erschweren die Nutzung stark und sind wenig sinnvoll. Weiterführende Informationen findet ihr in unserem Leitfaden oder in dem Fachbeitrag der DZT „Die rechtlichen Auswirkungen von Open Data„.

Die Bereitstellung der Daten unter Open Data Lizenzen unterstützt die Nutzung und Verbreitung der Daten zusätzlich, wodurch Daten aus vertrauensvollen Quellen in einer hohen Qualität für verschiedene Ausgabekanäle bereitgestellt werden können. Somit führen offene Daten auch zu einer größeren Sichtbarkeit der Angebote im Tourismus. Zudem können offene Daten als Basis für Innovationen und bestehende Lösungen (z.B. Chatbots) dienen.

Viele Daten im Tourismus weisen keinerlei Personenbezug auf, wie beispielsweise die Beschreibung von Sehenswürdigkeiten oder einer Urlaubsregion. Deren Verarbeitung und Veröffentlichung fallen somit nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung.
Open Data im Tourismus enthält aber durchaus auch personenbezogene Daten: zum Beispiel, wenn in der E-Mail-Adresse einer Pension der Name des Betreibers steht. Damit müssen zunächst einmal die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und allgemein des Datenschutzrechts beachtet werden.

In den meisten Fällen sind diese Daten aber von vornherein für die Öffentlichkeit bestimmt – und die Verwendung dieser Daten dient auch den Leistungsträgern selbst. In diesen Fällen erlaubt das Datenschutzrecht in der Regel die Verarbeitung und Verbreitung solcher personenbezogener Daten mit einer gesetzlichen Grundlage (den sogenannten „berechtigten Interessen“ nach Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO); möglicherweise haben Betroffene auch selbst in die Datenverarbeitung eingewilligt.
Betroffenen bleibt aber stets ein Widerspruchs- oder Widerrufsrecht, auf das Datenverarbeiter – zumindest mit einer Prüfung des Falles – reagieren müssen.

Technische Details

Um touristische Informationen einfacher technisch nutzbar zu machen und deren Vernetzung
und Weiterverarbeitung auch für zukünftige KIbasierte Anwendungen zu fördern, sollten etablierte de-jure oder de-facto Standards für maschinenlesbare Datenstrukturen und Schnittstellen für den Datenaustausch eingesetzt werden. Aufgrund der großen Bedeutung von Suchmaschinen für die Informationssuche im Tourismus empfiehlt es sich eine semantische Auszeichnung touristischer Daten, basierend auf dem de-facto-Standard schema.org, vorzunehmen. Unter der Führung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) plant, die aus der Initiative der DACH-KG gegründete Open Data Tourism Alliance (ODTA), den bestehenden schema.org Standard für spezielle Anforderungen des Tourismus zu ergänzen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Bei einem Knowledge Graph handelt es sich um eine Graphdatenbank (im Gegensatz zu einer relationalen Datenbank), in der Inhalte in einer Netzwerkstruktur angelegt sind. Die Inhalte sind materielle (z.B. ein Restaurant) oder immaterielle (z.B. eine Bewertung) Objekte. Im Rahmen des Knowledge Graph können sie in thematische Beziehung gestellt werden, wenn sie in einem bestimmten Format (Ontologie) vorliegen. Diese semantische – also sinnhafte und intelligente – Verknüpfung von Objekten in der Netzwerkstruktur ermöglicht zudem, dass zu weiteren passenden Objekten Verbindungen aufgebaut werden können. Der Knowledge Graph ist somit smart und lebendig.

Unterschiedliche Datentypen haben unterschiedliche Kriterien zur Erkennung von Dubletten, wie beispielsweise der Titel oder die Geo-Koordinaten eines Datensatzes. Stimmen diese Kriterien bei verschiedenen Datensätzen überein, werden diese als Dubletten erkannt.